Übersicht der Förderungen für Solaranlagen in Tirol

Attraktive Fördermittel erleichtern die Entscheidung für den Einbau eines AQUA-Solar-System.

Stand: Jänner 2010
Direkte Solarförderung: Es wird ein nicht rückzahlbarer Direktzuschuss gewährt. Dieser ist abhängig von der Größe des Kollektors. Das Land Tirol gewährt 210€ pro m² Kollektorfläche, wobei bei solarer Heizungsunterstützung als Obergrenze 4.200 € pro Wohneinheit festgelegt sind und bei solarer Warmwasserbereitung 2.100 € pro Wohneinheit fixiert sind. Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist Voraussetzung für die Förderung sowie auch ein Speichervolumen von mind. 50l pro m² Kollektorfläche vorhanden sein muss. In der Sanierung werden für die Investkosten der Solaranlage max. 700 € pro Kollektorfläche gerechnet. Sonst ist der Direktzuschuss gleich zu errechnen wie im Neubau.

Neubau: Die Höhe der Wohnbauförderung ist unabhängig vom Einbau einer Solaranlage. Wohl aber ist der Einbau einer Solaranlage Voraussetzung bei einem Öl- oder Gas-Brennwertkessel für den Erhalt der Wohnbauförderung.

Sanierung: Es kann alternativ zum max. 30% Direktzuschuss der Solaranlage auch über nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse in Höhe von 40% der Investkosten der Solaranlage gefördert werden. Die Höhe der Wohnbauförderung ist unabhängig vom Einbau einer Solaranlage. Auch hier ist eine Solaranlage Voraussetzung wenn ein Öl- oder Gas-Brennwertkessel eingebaut wird, damit es überhaupt zu einer Förderung kommt. Es ergibt sich ein höherer Barwertvorteil durch die Annuitätenzuschüsse als bei dem Direktzuschuss.

Nähere Informationen:

Amt der Tiroler Landesregierung,
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3,
6020 Innsbruck
T: ++43 (0)512/508-2732
F: ++43 (0)512/508-2735
E: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
H: www.tirol.gv.at
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